Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Gemeinsam mit dem Leitungsteam, dem moderierenden Priester, und den Seelsorgern hat der Pfarreirat die Aufgabe, das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Es ist in jeder Pfarrei ein Pfarreirat zu bilden. Innerhalb einer größeren Pfarrei kann der Pfarreirat diese als eine Gemeinschaft von Gemeinden gestalten, etwa indem er übergeordnete Aufgaben der Pfarrei wahrnimmt und die Vernetzung der Gemeinschaft von Gemeinden ermöglicht und gewährleitstet. Sichergestellt werden muss, dass die Ebene der Gemeinde auf der Ebene der Pfarrei institutionell vertreten ist.
Die Mitglieder kommen in der Regel alle 6-8 Wochen zu einer Sitzung zusammen.
Ab 1.1.2025 wurde eine neue Satzung und Wahlordnung für die Pfarreiräte durch das Bistum Münster in Kraft gesetzt.
Der Wahltermin wurde für den 8./9. November 2025 festgelegt.
Dem Pfarreirat kommen unter anderem folgende Aufgaben zu:
Der Pfarreirat vertritt gemeinsam mit der Pfarrleitung, dem Kirchenvorstand/Kirchenausschuss und dem Seelsorgeteam die Pfarrei. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Sendungsauftrags der Kirche. Dabei hat er die Anliegen der territorialen und personalen Gemeinden auf dem Gebiet der Pfarrei im Blick zu haben.
Er trägt Verantwortung für die:
a) strategische mittel- und langfristige pastorale Ausrichtung der Pfarrei.
b) pastoralen Grundsätze der Vermögensverwaltung.
c) interne und externe Kommunikation der Pfarrei.
Darüber hinaus:
– erarbeitet, evaluiert und entwickelt er das Pastoralkonzept (z. B. Orientierungsrahmen, Lokaler Pastoralplan) weiter. Dabei orientiert er sich an den pastoralen Leitideen der Diözesanebene, (z. B. Pastoralplan für das Bistum Münster) des Kreisdekanates und des Pastoralen Raums.
– reflektiert er das Wirken der Pfarrei in den unterschiedlichen pastoralen, caritativen und sozialen Handlungsfeldern.
– reflektiert er das Wirken der Pfarrei im Pastoralen Raum und auf der Ebene des Kreisdekanates.
– koordiniert, unterstützt und vernetzt er als Organ des Laienapostolates pastorale Angebote und Initiativen in der Pfarrei und im Pastoralen Raum und sorgt für die Vernetzung mit weiteren kirchlichen Orten und Einrichtungen im Sozialraum z. B. Kommune, Stadtteilinitiative, andere christlichen Kirchen etc.
– unterrichtet er den Bischof vor der Besetzung einer Pfarrstelle über die besonderen Bedürfnisse der Pfarrei und erarbeitet mit der zuständigen Stelle im Bischöflichen Generalvikariat/ Bischöflichen Münsterschen Offizialat ein Anforderungsprofil.
– wirkt er bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplans mit dem Recht der Erörterung mit.
– wählt er Vertreterinnen und Vertreter in überpfarrliche pastorale Gremien.
– berichtet er den Pfarreimitgliedern mindestens jährlich z. B. in einer Pfarrversammlung über seine Arbeit.
Der Pfarreirat kann zur Aufgabenerledigung Hauptamtliche sowie Dritte hinzuziehen.
Der Pfarrei rat gewährleistet die Beteiligung von Gruppen und Personen, die sich engagieren wollen.