Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam hat der Pfarreirat die Aufgabe, das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Es ist in jeder Pfarrei ein Pfarreirat zu bilden. Innerhalb einer größeren Pfarrei kann der Pfarreirat diese als eine Gemeinschaft von Gemeinden gestalten, etwa indem er übergeordnete Aufgaben der Pfarrei wahrnimmt und die Vernetzung der Gemeinschaft von Gemeinden ermöglicht und gewährleitstet. Sichergestellt werden muss, dass die Ebene der Gemeinde auf der Ebene der Pfarrei institutionell vertreten ist.
Dem Pfarreirat kommen unter anderem folgende Aufgaben zu:
Diese Aufgaben konkretisieren sich vor allem in folgenden Aspekten:
Darüber hinaus ist der Pfarreirat zuständig für die Mitwirkung bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplans (mit dem Recht der Erörterung) und die Wahl der Vertreter der Pfarrei für die pastoralen Gremien der mittleren Ebene.
Der Pfarreirat stellt mit Blick auf den lokalen Pastoralplan den Bedarf an finanziellen Mitteln in der Pastoral fest, und meldet diesen beim Kirchenvorstand an.
Zudem ist dem Pfarreirat vor der Besetzung der Pfarrstelle Gelegenheit zu geben, den Bischof über die Hauptabteilung Seelsorge-Personal des Bischöflichen Generalvikariats über die örtlichen Gegebenheiten und den lokalen Pastoralplan zu unterrichten und zum Besetzungsvorschlag des Bischofs Stellung zu nehmen.
Folgende Gemeindemitglieder arbeiten zur Zeit ehrenamtlich im Pfarreirat mit: