Der Kirchenvorstand ist das Verwaltungsgremium einer Pfarrgemeinde. Die Pfarrgemeinde ist nach staatlichem Recht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Kirchengemeinde ist Arbeitgeber, Vertragspartner und verwaltet die finanziellen Mittel aus Gemeindevermögen und zugewiesenen Kirchensteuermitteln.
Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924.
Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist der moderierende Priester. In Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde wird eine unterschiedliche Zahl von „Kirchenvorstehern“ gewählt.
Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht).
Das neue Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz für den nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster (KVVG) und die neue Wahlordnung für den Kirchenvorstand wurde im November 2024 veröffentlicht. 2024-11-Kirchliches-Amtsblatt.pdf
Die Wahl des Kirchenvorstandes wird für das Bistum Münster am 8./9. November 2025 sein.
Seine Mitglieder kommen in der Regel einmal im Monat zu einer Sitzung zusammen. Die Ausschüsse arbeiten parallel dazu je nach Themenspektrum.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
- Personalentscheidungen für die beiden Kindergärten St. Antonius, Flohweg und St. Quirinus, Mentorstraße
- Personalentscheidungen Küster, Organist, Pfarrheim, Pfarrbüro, etc.
- Instandsetzung und Verwaltung der Gebäude der Pfarrgemeinde
- Verwaltung von gemeindeeigenen Grundstücken
- Regelung aller Vertragsangelegenheiten "Der Pfarrgemeinde" mit anderen Vertragspartnern
- Kontakt mit der Bistumsverwaltung in Münster
- Ansprechpartner für alle Angelegenheiten mit der Stadt Neukirchen-Vluyn
- Investitionsmaßnahmen planen, prüfen und beschließen
- Rechnungswesen mit der Zentralrendantur in Xanten koordinieren
- Rechtsangelegenheiten abwickeln
Unterstützt wird der Kirchenvorstand durch eine hauptamtliche Verwaltungsreferentin.
Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.
Dieses Vermögensverwaltungsgesetz, das in allen Bistümern in NRW Geltung hat, begründet das Kirchenvorstandsrecht. Es ist ein staatskirchenrechtliches Gesetz, das im Einvernehmen mit dem Land NRW öffentlich-rechtliche Wirkung erzielt. Hintergrund ist auch, dass Kirchengemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Das Vermögensverwaltungsgesetz regelt nicht nur die Vermögensverwaltung als Aufgabe des Kirchenvorstandes, sondern auch dessen Zusammensetzung und das damit verbundene Wahlrecht. Die Ausgestaltung der Umsetzung von u.a. Organisation der Kirchengemeinde, Vermögensverwaltung und der Wahl, ist durch § 21 des Vermögensverwaltungsgesetzes geregelt und spiegelt sich für unser Bistum in der Geschäftsanweisung gem. § 21 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens für die Vorstände der Kirchengemeinden und Vertretungen der Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster und der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster wider.
Der Kirchenvorstand ist also nach den oben genannten gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.
Bau-, Liegenschafts-, Miet- und Pachtausschuss
Finanz-, Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss
Personal- und Kindergartenausschuss
Vertreter im Rat der Tageseinrichtungen für Kinder
Vertreter für den Pfarreirat
Vorsitzender:
Pfr. Joachim Brune, moderierender Priester
Stellvertretender Vorsitzender:
Martin Jablonski
Tel. 02845/94050
Verwaltungsreferentin:
Yvonne Markwart
E-Mail: markwart@bistum-muenster.de
Tel. 02845/94892-18