Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das Verwaltungsgremium einer Pfarrgemeinde.  Die Pfarrgemeinde ist nach staatlichem Recht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.  Die Kirchengemeinde ist Arbeitgeber, Vertragspartner und verwaltet die finanziellen Mittel aus Gemeindevermögen und zugewiesenen Kirchensteuermitteln.

Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924.

Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist der Pfarrer. In Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde wird eine unterschiedliche Zahl von „Kirchenvorstehern“ gewählt.

Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht).

Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.
Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist. 

Aufgaben des Kirchenvorstandes

- Personalentscheidungen für die beiden  Kindergärten  St. Antonius, Flohweg und St. Quirinus, Mentorstraße
- Personalentscheidungen Küster, Organist, Pfarrheim, Pfarrbüro, etc.
- Instandsetzung und Verwaltung der Gebäude der Pfarrgemeinde
- Verwaltung von gemeindeeigenen Grundstücken
- Regelung aller Vertragsangelegenheiten "Der Pfarrgemeinde" mit anderen Vertragspartnern
- Kontakt mit der Bistumsverwaltung in Münster
- Ansprechpartner für alle Angelegenheiten mit der Stadt Neukirchen-Vluyn
- Investitionsmaßnahmen planen, prüfen und beschließen
- Rechnungswesen mit der Zentralrendantur in Xanten koordinieren
- Rechtsangelegenheiten abwickeln

    Unterstützt wird der Kirchenvorstand durch eine hauptamtliche Verwaltungsreferentin.

     

    Rechtliche Grundlagen des Kirchenvorstandes

    Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.

    Dieses Vermögensverwaltungsgesetz, das in allen Bistümern in NRW Geltung hat, begründet das Kirchenvorstandsrecht. Es ist ein staatskirchenrechtliches Gesetz, das im Einvernehmen mit dem Land NRW öffentlich-rechtliche Wirkung erzielt. Hintergrund ist auch, dass Kirchengemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

    Das Vermögensverwaltungsgesetz regelt nicht nur die Vermögensverwaltung als Aufgabe des Kirchenvorstandes, sondern auch dessen Zusammensetzung und das damit verbundene Wahlrecht. Die Ausgestaltung der Umsetzung von u.a. Organisation der Kirchengemeinde, Vermögensverwaltung und der Wahl, ist durch § 21 des Vermögensverwaltungsgesetzes geregelt und spiegelt sich für unser Bistum in der Geschäftsanweisung gem. § 21 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens für die Vorstände der Kirchengemeinden und Vertretungen der Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster und der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster wider.

    Der Kirchenvorstand ist also nach den oben genannten gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.

    Mitglieder des Kirchenvorstandes

    • Markus Baumgärtner
    • Gereon Gries
    • Martin Jablonski (stellvertretender  Vorsitzender)
    • Johannes Leuchtenberg
    • Tanja Mölders
    • Rita Papenfuß
    • Gerhard Resnitzek
    • Ulrich Rosenberg
    • Veronika Tarnow
    • Eva-Maria Weiler
    • Irene Lappe (Vertreterin des Pfarreirates)

     

     

    Fotogalerie

    Ausschüsse des Kirchenvorstandes

    Bau-, Liegenschafts-, Miet- und Pachtausschuss

    • Markus Baumgärtner
    • Martin Jablonski
    • Johannes Leuchtenberg
    • Ulrich Rosenberg

     

    Finanz-, Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss

    • Eva-Maria Weiler
    • Gerhard Resnitzek

     

    Personal- und Kindergartenausschuss

    • Rita Papenfuß
    • Eva-Maria Weiler
    • Tanja Mölders
    • Veronika Tarnow

     

    Vertreter im Rat der Tageseinrichtungen für Kinder

    • Kita St. Antonius - Rita Papenfuß
    • Kita St. Quirinus - Tanja Mölders 

     

    Vertreter für den Pfarreirat

    • Veronika Tarnow

    Kontakt

    Vorsitzender:
    Pfarrverwalter Pfr. em. Prälat Bernd Klaschka

    Stellvertretender Vorsitzender:
    Martin Jablonski
    Tel. 02845/94050

    Verwaltungsreferentin:
    Yvonne Markwart
    E-Mail: markwart@bistum-muenster.de 
    Tel. 02845/94892-18